Zugangswege

Wie erhält mein Kind Zugang zur heilpädagogischen oder psychomotorischen Förderung?

persönliche Beratung

Um mit der solitären heilpädagogischen Frühförderung Ihres Kindes hier in der psychomotorischen und heilpädagogischen Förderstelle des spi Gütersloh e.V. zu starten, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen persönlichen Termin zur Erstberatung.
In diesem Gespräch können Ihre Fragen beantwortet sowie das weitere Vorgehen besprochen werden. U.a. wird eine Entwicklungsdiagnostik (ET 6-6) benötigt, welche hier vor Ort durch die Mitarbeitenden durchgeführt wird.
Die solitäre heilpädagogische Frühförderung Ihres Kindes wird durch den LWL im Rahmen der Sozialen Teilhabe für Kinder und Jugendliche finanziert.

Um mit der Förderung Ihres Schulkindes zu starten, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu uns auf. Gerne stellen wir Ihnen die Zugangswege vor und nennen Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeitenden der Jugendämter der Stadt Gütersloh, des Kreises Gütersloh, der Stadt Verl sowie der Stadt Rheda-Wiedenbrück.
Die psychomotorische Förderung Ihres Kindes wird im Rahmen der Jugendhilfe gemäß § 27 SGB VIII „Hilfe zur Erziehung“ bzw. § 35a SGB VIII „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“ finanziert.
 

 

Kontakt

Beate Tewes

Teamleitung

Psychomotorische und Heilpädagogische Förderstelle
Holzstraße 14
33332 Gütersloh

Telefon
05241 22 344 22

E-Mail
beate.tewes(at)spi-gt(dot)de